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   VG Augsburg, 07.04.2016 - Au 2 K 15.456   

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VG Augsburg, 07.04.2016 - Au 2 K 15.456 (https://dejure.org/2016,103111)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.04.2016 - Au 2 K 15.456 (https://dejure.org/2016,103111)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. April 2016 - Au 2 K 15.456 (https://dejure.org/2016,103111)
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  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 07.04.2016 - Au 2 K 15.456
    Der Anspruch der Klägerin auf Erteilung der Approbation bemisst sich nach dem zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Anspruch geltenden Recht (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 13).

    Den Anerkennungsregelungen für den "bevorzugten Personenkreis" ist vielmehr die gesetzgeberische Wertung zu entnehmen, dass eine ärztliche Ausbildung in der ehemaligen Sowjetunion mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig sein kann, ohne dass es generell auf eine Überprüfung des individuellen Kenntnisstandes ankommt (vgl. BVerwG, U.v.11.12.2008 - 2 C 33/07, NJW 2009, 867-870).

  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme

    Auszug aus VG Augsburg, 07.04.2016 - Au 2 K 15.456
    Das Gutachten vom 12. November 2015 mit Ergänzungsgutachten vom 12. Februar 2016 reicht aus, um die entscheidungserhebliche Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes beurteilen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.1970 - IV B 201.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 12).
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